Rente und Altersvorsorge

Rente und Altersvorsorge

Selbstständige und die gesetzliche Rentenversicherung

Selbständige und gesetzliche Rentenversicherung – wie passt das denn zusammen? Dies ist eine Frage, die sich wohl viele Verbraucher stellen, spätestens dann, wenn es zu einer eigenen Selbständigkeit kommt.

Entgegen der verbreiteten Meinung, dass Selbständige nie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, sondern lediglich Arbeitnehmer, gibt es sehr wohl Personen, die sich trotz Selbständigkeit auf diesem Wege eine Altersrente – oder zumindest einen Teil einer solchen – aufbauen.

Zum einen sind dieses Selbstständige, die sogar einer Pflicht zur Versicherung unterliegen, zum anderen Selbständige, die sich freiwillig für die Altersvorsorge durch die gesetzliche Rentenversicherung entscheiden. 

Rentenversicherungspflicht

Bestimmte Berufsgruppen unter den Selbständigen müssen sich in der deutschen Rentenversicherung versichern – sie unterliegen der Rentenversicherungspflicht.

Hierzu gehören – wie man auf den Informationsseiten der deutschen Rentenversicherung erfahren kann - etwa Handwerker, Künstler, Publizisten, selbständige Erzieher und Lehrer, Hebammen, arbeitnehmerähnliche Selbständige und einige andere Personenkreise mehr.

Als Selbständiger sollte man sich demnach erkundigen, ob man in die Gruppe der Pflichtversicherten fällt und wie es um eine eventuelle Befreiung steht. Sollte man nicht pflichtversichert sein, bleibt aber auch die Möglichkeit, sich freiwillig in der deutschen Rentenversicherung zu versichern. 

Freiwillige Rentenversicherung 

Alle diejenigen, die selbständig sind und nicht unter die Versicherungspflicht der deutschen Rentenversicherung fallen, steht dennoch der Weg in diese offen – und zwar über eine freiwillige Rentenversicherungsmitgliedschaft.

Sinn macht dieses unter anderem auch dann, wenn alte Versicherungsbeiträge erhalten bleiben sollen. Auch in Sachen Schutz vor Erwerbsminderung kann eine freiwillige Versicherung in der deutschen Rentenversicherung angebracht sein.

Als Selbständiger sollte man dementsprechend seinen individuellen Vorsorgebedarf genaustens analysieren, bevor man sich gänzlich gegen die gesetzliche Rentenversicherung entscheidet. Großes Manko bei einer freiwilligen und teilweise auch bei einer Pflichtversicherung von Selbständigen (hier gibt es Ausnahmen!) ist allerdings, dass Selbständige die Beiträge zur Rentenversicherung in voller Höhe alleine aufbringen müssen.  

Zu Empfehlen ist Selbstständigen aber auch ein Investment in Wohneingentum - von der Eigentumswohnung bis hin zum Massivhaus, Immobilien lassen sich hervorragend als Altersvorsorge nutzen.