Rürup-Rente
Richtig, die Rede ist von der Rürup-Rente, die in ihrem Bekanntheitsgrad der Riester-Rente allerdings leicht unterlegen ist.
Adressatenkreis
Die Rürup-Rente setzt nicht wie die Riester-Rente auf staatliche Zulagen und somit auf eine direkte Förderung. Sie konzentriert sich alleine auf steuerliche Vorteile beim Aufbau einer privaten Altersrente. Wie bei der Beschäftigung mit der Frage, an wen sich das Riester-Modell richtet, deutlich wird, sind Selbständige hier oftmals außen vor.
Anders ist dies bei der Rürup-Rente: Hier sind Selbständige und Freiberufler die Hauptadressaten, auch wenn die Rürup-Rente zusätzlich auch anderen Personen offen steht. Die Steuervergünstigungen sind gerade für Selbständige oftmals lohnenswert, sodass hier ein Extra-Anreiz zur privaten Altersvorsorge geschaffen wird.
Funktionsweise der Rürup-Rente
Wer sich für eine Altersvorsorge nach dem Rürup-Modell entscheidet, schließt einen Rentenversicherungsvertrag ab. In den Jahren, über die der Vertrag läuft, zahlt der Sparer Beiträge, die er steuerlich geltend machen kann – und zwar im Rahmen des Sonderausgabenabzugs.
Hier gibt es allerdings Beschränkungen: Maximal 20.000 Euro können von einem Single auf diese Weise pro Jahr abgesetzt werden, für Verheiratete gilt auch hier der doppelte Satz. Im Alter wird die Rürup-Rente dann in Form von monatlichen Rentenzahlungen ausbezahlt.
Da die Rürup-Rente besonders für Selbständige und Freiberufler interessant ist, sollte sich gerade diese Adressatengruppe – falls sie es noch nicht getan hat – ausführlicher mit dieser Methode der privaten Altersvorsorge auseinandersetzen.
In einem ersten Schritt können bereits selbst durchgeführte Überschlagsrechnungen einen Hinweis darauf bringen, in welchem Maße man durch Zahlungen in die Rürup-Rente sein zu versteuerndes Einkommen senken kann.
Genauere Kalkulationen können auch mithilfe eines Steuerberaters durchgeführt werden.
